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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09.OVG (https://dejure.org/2009,6863)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.2009 - 1 A 10200/09.OVG (https://dejure.org/2009,6863)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 1 A 10200/09.OVG (https://dejure.org/2009,6863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage hinsichtlich nicht auszuschließender Beeinträchtigung des Vogelzuges im Bereich des Anlagenstandortes; Scheitern der Errichtung eines im Außenbereich zulässigen Bauvorhabens am ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage hinsichtlich nicht auszuschließender Beeinträchtigung des Vogelzuges im Bereich des Anlagenstandortes; Scheitern der Errichtung eines im Außenbereich zulässigen Bauvorhabens am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Die den Vogel- und Artenschutz betreffenden rechtlichen Regelungen in ihrer Gesamtheit schließen die Annahme einer derart beschränkten Wirkkraft des auf Vogelarten bezogenen Artenschutzes aus (vgl. ausführlich Urteil des Senats vom 16.03.2006, 1 A 10884/05.OVG, ESOVG).

    Bei der erforderlichen Abwägung fällt zunächst ins Gewicht, dass die Bundesrepublik Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz für die Erhaltung des Rotmilan eine besondere Verantwortung tragen (vgl. Urteil des Senats vom 16.03.2006, a.a.O.).

    Der Umstand, dass der Rotmilan in der deutschen Einordnung nicht mehr in der Roten Liste enthalten ist (vgl. allg. zur Bedeutung "Roter Listen": Nipkow, Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 18, S. 187) ändert allerdings zunächst an den im vorerwähnten Urteil des Senats vom 16.03.2006 (1 A 10884/05.OVG) getroffenen Feststellungen nichts Wesentliches.

    Vor diesem Hintergrund führen die von dem Senat zum Schutz des Rotmilans aufgestellten Grundsätze im Urteil vom 16.03.2006 (1 A 10884/05.OVG) nicht zur Unzulässigkeit des geplanten Windenergieanlagenstandortes am R...-Berg.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 A 11312/04

    Windenergieanlage im Vogelzugkorridor nicht erlaubt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Der Windenergieanlage stehen auf der Grundlage der umfassenden Abwägung der gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen Belange des Naturschutzes i.S. von § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB entgegen, worunter auch der Vogelschutz und damit der überregionale Vogelzug fällt (vgl. OVG RP, Urteil vom 02.02.2006, 1 A 11312/04; Urteil vom 28.05.2003, 8 A 10481/02).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 02.02.2006 (1 A 11312/04) entschieden, dass nicht jeder einfache Vogelzug dem privilegierten Vorhaben der Windenergienutzung entgegenstehen kann.

    Im dem genannten Verfahren (1 A 11312/04) ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass sich die geplanten beiden Windenergieanlagen am Standort "Habichtskopf" in der Gemarkung S... (Landkreis Bad Kreuznach) in einem Bereich befinden, der als Hauptvogelzugkorridor anzusehen ist.

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Im Rahmen der Prüfung des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB ist der jeweils eigenständige Charakter der bauplanungsrechtlichen und der naturschutzrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Außenbereichvorhabens zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2001, DVBl 2002, 706).

    Ob dies der Fall ist, hat die Behörde innerhalb einer die gesetzliche Wertung für den konkreten Einzelfall nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2001, DVBl 2002, 706; Urteil vom 19.07.2001, DVBl 2001, 1855).

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Dort sind die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und das Kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige private Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüberzustellen und es ist eine zweiseitige Interessenbewertung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2005, NVwZ 2005, 578 unter Hinweis u.a. auf die Urteile vom 25. Oktober 1967, BVerwGE 28, 148, 151 und vom 19.07.2001, NVwZ 2002, 476, 477).

    Ob dies der Fall ist, hat die Behörde innerhalb einer die gesetzliche Wertung für den konkreten Einzelfall nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2001, DVBl 2002, 706; Urteil vom 19.07.2001, DVBl 2001, 1855).

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Dort sind die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und das Kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige private Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüberzustellen und es ist eine zweiseitige Interessenbewertung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2005, NVwZ 2005, 578 unter Hinweis u.a. auf die Urteile vom 25. Oktober 1967, BVerwGE 28, 148, 151 und vom 19.07.2001, NVwZ 2002, 476, 477).

    Diese sind - wie bereits ausgeführt - dem Außenbereich vom Gesetzgeber im Grundsatz "planähnlich" zugewiesen (BVerwG, Urteil vom 25.10.1967, BVerwGE 28, 148, 151).

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06

    Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Untersagung des Betriebs eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Abgesehen davon, dass die im Streit stehenden Anlagen nach dem Vortrag des Beklagten schon vom Standort her mit den in Bezug genommenen Windenergieanlagen nicht vergleichbar sind, da für jeden Standort eine individuelle planungsrechtliche und naturschutzfachliche Prüfung zu erfolgen hat, scheitert ein Anspruch aus Art. 3 GG bereits daran, dass es im Genehmigungsverfahren keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. zu diesem Begriff etwa BVerwG, Urteil vom 13.12.2006, GewArch 2007, 247).
  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Ebenso wie im Planungsbereich nötigt das Recht darüber hinaus nicht zu einem Ermittlungsaufwand, der keine zusätzliche Erkenntnis verspricht (vgl. zu den allgemeinen Ermittlungsgrundsätzen BVerwG, Beschluss vom 18.6.2007, NuR 2007, 754; OVG RP, Urteil vom 07.11.2007, 8 C 11523/06, ESOVG-RP).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 1359/05

    Beurteilungsspielraum der Behörde bei UVP-Screening

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Wie auch der zuständigen Behörde allgemein im Rahmen des Planungsrechts (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 459, 501; OVG RP, Urteil vom 10.03.2009, NuR 2009, 636) bzw. bei einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 und 2 UVPG (vgl. exempl. OVG NRW vom 9.8.2006, NuR 2007, 218; BayVGH, vom 12.03.2008, ZUR 2008, 432 m.w.N.) eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative bzw. ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, benötigt sie im Rahmen der Abwägung bei der Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB bei komplexen Sachverhalten und Naturgegebenheiten - wie etwa bei der langfristigen Beurteilung eines Vogelzugsgeschehens - einen gewissen Einschätzungsspielraum im Rahmen ihrer Abwägung, der er es ihr ermöglicht, fachlich fundierten Einwendungen gegen ein Vorhaben Geltung zu verschaffen, ohne zum streng naturwissenschaftlichen Beweis gezwungen zu sein.
  • BVerwG, 09.05.2006 - 4 B 27.06

    Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes i. S. eines öffentlichen Belangs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 09.05.2006 (4 B 27/06, juris; siehe auch Gatz, jurisPR-BVerwG 21/2006 Anm. 1) bereits indirekt auf die Problematik hingewiesen, die Begriffe eines "Vogelzuggeschehens überdurchschnittlichen Umfangs" sowie eines "Hauptkorridors bzw. bei einer Hauptvogelfluglinie" zu umschreiben und damit die Frage aufgeworfen, aufgrund welcher ornithologischer Erkenntnisse der Begriff "Hauptvogelfluglinie" näher eingegrenzt werden könnte.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.07.2008, NuR 2009, 112) zur Planfeststellung ist - in diesem Bereich - der Tatbestand des Tötungsverbots gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG bei der Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr dann erfüllt, wenn sich durch das Straßenbauvorhaben für die geschützten Tiere unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen das Kollisionsrisiko signifikant erhöht, wobei eine entsprechende Übertragung auf die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich möglich erscheint (vgl. Gatz, Rechtsfragen der Windenergienutzung, DVBl 2009, 737, 744).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2003 - 1 C 10187/01

    Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02

    Windkraftanlage, Windenergieanlage, Privilegierung, Bebauung, öffentlicher

  • VG Koblenz, 24.07.2008 - 1 K 1971/07

    Artenschutz contra Windenergie

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. OVG RP. Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350, 351], RdNr. 42, 52 in Juris]).

    Allein die Möglichkeit, dass der Horst von dem dort siedelnden Schwarzmilan(-paar) aufgegeben und wieder von einem Rotmilan(-paar) besetzt wird, dürfte nicht genügen, um von einem Rotmilanrevier ausgehen zu können (vgl. OVG RP, Urt. v. 28.10.2009, a.a.O., S. 349, RdNr. 39 in Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Dies vermag aber nichts daran zu ändern, dass - auch soweit es um die Verbotstatbestände des Artenschutzes geht - zwischen planungsrechtlicher und naturschutzrechtlicher Zulässigkeit eines Vorhabens zu trennen ist (vgl. OVG RP, Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350]; NdsOVG, Urt. v. 28.01.2010 - 12 LB 243/07 -, Juris, RdNr. 46).
  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 L 1117/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

    Ein solches Vogelzuggeschehen wird man allenfalls bei einem Hauptkorridor bzw. einer Hauptfluglinie annehmen können (vgl. OVG Rhein.-Pfalz, Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, Rn. 47).

    Einen derartigen bedeutenden Vogelzugkorridor hat das OVG Rheinland-Pfalz bei 641 Individuen pro Stunde bejaht (vgl. (vgl. OVG Rhein.-Pfalz, Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, Rn. 65).

    Soweit das OVG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 28.10.2009 - 1 A 10200/09 - dies bei einem Wert von 641 Individuen pro Stunde annehme, sei dieser Wert jedoch zu niedrig angesetzt.

  • VG Halle, 24.03.2011 - 4 A 46/10

    Auflage zur Abschaltung von Windkraftanlagen bei Tötungs- und Verletzungsrisiko

    Bei der Frage, ob ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt ist, steht der Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative bzw. ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - a.a.O. Rn. 65 und Beschluss vom 28. Dezember 2009 - BVerwG 9 B 26.09 - juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2008 - 12 LC 72/07 - a.a.O. Rn. 75; OVG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 A 10200/09 - juris Rn. 52).

    Die Behörde benötigt im Naturschutzrecht bei der Beurteilung komplexer Sachverhalte und Naturgegebenheiten - wie etwa bei der Einschätzung des Flugverhaltens von Fledermäusen im Rahmen ihres überregionalen Herbstzuges - einen gewissen Einschätzungsspielraum, der es ihr ermöglicht, fachlich fundierten Einwendungen gegen ein Vorhaben Geltung zu verschaffen, ohne zum streng naturwissenschaftlichen Beweis gezwungen zu sein (OVG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 A 10200/09 - a.a.O.).

    In derartigen Fällen darf und muss sich das Gericht vielmehr am gegenwärtigen Forschungs- und Erkenntnisstand orientieren (OVG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 A 10200/09 - a.a.O. Rn. 53).

  • VG Neustadt, 01.12.2014 - 3 K 272/14

    Bauvorbescheid über die Zulässigkeit eines nach allen Seiten teilweise

    Abgesehen davon, dass die Baugenehmigungen Bauvorhaben in einer Bautiefe von "lediglich" maximal 35 m betrafen und deshalb nicht mit dem vorliegenden Bauwerk zu vergleichen sind, wäre ein Anspruch aus Art. 3 GG bereits daran gescheitert, dass es im Genehmigungsverfahren keine "Gleichheit im Unrecht" gibt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 6 C 17/06 -, GewArch 2007, 247; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 A 10200/09 -, NVwZ-RR 2010, 310).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 106/10

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen; Schriftsatznachlass

    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, juris, RdNr 60 bis 65; OVG RP., Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350 f.], juris, RdNr. 42, 52; NdsOVG, Beschl. v. 20.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11

    Zeitweilige Abschaltung von Windkraftanlagen zum Zwecke des Schutzes von

    Gerade die Bewertung, wann ein - bestehendes - Tötungs- oder Verletzungsrisiko "signifikant" erhöht ist, lässt sich nicht im strengen Sinne "beweisen", sondern unterliegt einer wertenden Betrachtung (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - juris, Rdnr. 60 bis 65; OVG RP., Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350 f.], juris, Rdnr. 42, 52; NdsOVG, Beschl. v. 20.04.2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431).
  • VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06

    Baurecht: Zulässigkeit von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten

    Dies hat zur Folge, dass auf diese Art besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden sind, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen (vgl. OVG Koblenz, U. v. 28.10.2009, 1 A 10200/09, NVwZ-RR 2010, 310 m. w. N. aus der Rechtssprechung).
  • VG Arnsberg, 22.11.2012 - 7 K 2633/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung

    Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348, juris-Rn. 42, 52; OVG NRW, Beschluss vom 6. November 2012 - 8 B 441/12 -, juris-Rn. 31.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2014 - 1 B 10249/14

    Allgemeine Vorprüfung, Artenschutz, Besorgnispotential, eigene Information,

    Da nach der Rechtsprechung des Senats ein bedeutender Vogelzugkorridor als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB der Genehmigung von Windenergieanlagen im Einzelfall grundsätzlich entgegenstehen kann (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2009, 1 A 10200/09.OVG, juris; Urteil vom 16. März 2006, 1 A 10884/05.OVG, juris; Urteil vom 2. Feb. 2006, 1 A 11312/04.OVG, juris), musste die Behörde somit hier eine Einschätzung des Vogelzuggeschehens vornehmen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

  • VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Erteilung einer

  • VG Neustadt, 15.11.2010 - 5 K 644/10

    Mobilfunkmast im Außenbereich; privilegierte Zulässigkeit; Beeinträchtigung von

  • VG Saarlouis, 18.08.2010 - 5 L 562/10

    Widerspruch eines Naturschutzverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche

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